Aufbau und Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst gemäß den gesetzlichen Vorgaben mindestens 4200 Stunden und besteht aus der theoretischen Ausbildung, der praktischen Tätigkeit, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision, Selbsterfahrung sowie dem ergänzenden Studium („freie Spitze").
Praktische Tätigkeit
Die „praktische Tätigkeit" ist eine Ausbildungsleistung des Instituts und findet in den an der Ausbildung des SZVT mitwirkenden klinischen Einrichtungen statt. Sie umfasst insgesamt 1800 Stunden.
1.200 Stunden finden an einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie für Erwachsene bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie zugelassen ist oder die von der zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen ist. Die Dauer beträgt mindestens ein Jahr, die praktische Tätigkeit ist in Abschnitte von mindestens drei Monaten abzuleisten.
600 Stunden sind an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Erwachsenen bzw. Kindern und Jugendlichen dient oder in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in Psychotherapie / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bzw. in der Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu absolvieren. Hier beträgt die Dauer mindestens sechs Monate, abzuleisten in Abschnitte von mindestens drei Monaten.
Die Praktische Tätigkeit kann in den entsprechenden Einrichtungen erst dann absolviert werden, wenn sie durch das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie (Regierungspräsidium Stuttgart) für das SZVT anerkannt sind. Das Institut stellt über seine Kooperationspartner die notwendige Zahl an Plätzen zur Verfügung, die Ausbildungsteilnehmer bewerben sich dann jedoch selbstständig in einer Einrichtung ihrer Wahl. Begleitend zur praktischen Tätigkeit findet im SZVT quartalsweise eine Veranstaltungsreihe statt, deren Besuch verpflichtend ist.
Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert sowie von Kenntnissen anderer Störungen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden und erstreckt sich auf die Vermittlung eingehender Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (200 Stunden) sowie auf eine vertiefte Ausbildung (400 Stunden) in einem dieser Verfahren (Verhaltenstherapie). Schwerpunkte der theoretischen Ausbildung liegen in der Vermittlung diagnostischen und therapeutischen Wissens sowie dem Einüben diagnostischer und therapeutischer Fertigkeiten. Sie findet im SZVT in Form von halb-, ganz- bzw. mehrtägigen mediengestützten Seminaren und Übungen (in der Regel am Wochenende) statt. Die theoretische Ausbildung wird in festen Ausbildungsgruppen vermittelt.
Übersicht Curriculum PP + KJP gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung:
- Curriculum PP (PDF)
- Curriculum KJP (PDF)
Praktische Ausbildung
Im Rahmen der praktischen Ausbildung werden 600 Stunden psychotherapeutische Behandlung unter Supervision durchgeführt. Nachgewiesen werden müssen mindestens sechs Patientenbehandlungen und sechs anonymisierte Falldarstellungen. Die praktische Ausbildung kann sowohl in der Institutsambulanz als auch in den vom Landesprüfungsamt (Regierungspräsidium Stuttgart) anerkannten Lehrpraxen absolviert werden. Dieser Ausbildungsbaustein kann frühestens nach Absolvierung der Hälfte der Ausbildung und Bestehen einer institutsinternen Zwischenprüfung begonnen werden. Voraussetzung ist die persönliche Eignung.
- Standorte Lehrpraxen (PDF)
Supervision
Die eigenständige Krankenbehandlung muss unter Supervision durchgeführt werden. Insgesamt müssen mindestens 150 Stunden nachgewiesen werden. Vorgeschrieben sind mindestens 100 Stunden Gruppensupervision und mindestens 50 Stunden Einzelsupervision. Diese Stunden sind über den Behandlungsverlauf gleichmäßig auf mindestens drei unterschiedliche, von der Aufsichtsbehörde anerkannte Supervisoren zu verteilen. Im Durchschnitt muss nach jeder vierten Behandlungsstunde eine Supervisionsstunde folgen.
Selbsterfahrung
Die 120 Stunden Selbsterfahrung finden als angeleitete Gruppenselbsterfahrung bei anerkannten Selbsterfahrungsleitern in Form von mehrtägigen Blockveranstaltungen statt. Inhaltlich geht es in der themenzentrierten und therapiebezogenen Selbsterfahrung vornehmlich um die Reflexion biographischer Einflüsse, den Umgang mit schwierigen Therapiesituationen und Konflikten im therapeutischen Prozess vor dem Hintergrund der eigenen Lebensgeschichte und um die Weiterentwicklung der Therapeutenrolle und –identität. Sie leitet zur intensiven Auseinandersetzung mit eigenen Stärken und Schwächen und zur Bewältigung berufsspezifischer Belastungen an.
Ergänzendes Studium („freie Spitze")
Das ergänzende Studium ist kein fest stehender bzw. eng umschriebener Ausbildungsbaustein. Es ergänzt die Ausbildungsstunden der regulären Ausbildungskomponenten von 3270 auf die gesetzlich vorgegebenen 4200 Stunden. Im Rahmen des 930 Stunden umfassenden ergänzenden Studiums sind am SZVT mindestens 300 Stunden angeleitete Arbeitsgruppen und mindestens 15 Strukturierte Klinische Interviews zur Diagnostik psychischer Störungen (SKID) bzw. 15 Diagnostische Interviews bei psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter (Kinder-DIPS) nachzuweisen. Das ergänzende Studium umfasst darüber hinaus Überhangstunden aus anderen Ausbildungskomponenten (z.B. Vor- und Nachbereitung der Behandlungsstunden der praktischen Ausbildung, nicht vollständig durchgeführte Behandlungen, Gruppenleitertätigkeit außerhalb der praktischen Tätigkeit, Besuch von externen Fortbildungen/Kongressen/Tagungen).
Staatliche Prüfung und Approbation
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die von der jeweils zuständigen Landesbehörde abgenommen wird. Die Prüfung findet im Frühjahr und Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die „Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren". Diese werden in einer zweistündigen Klausur geprüft. Die schriftliche Prüfung findet bundeseinheitlich immer im März und August satt und wird vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz organisiert. Gegenstandkataloge für PP und KJP, praktische Hinweise zur Prüfungsdurchführung und Musteraufgaben finden Sie unter www.impp.de.
Die mündliche Prüfung umfasst eine halbstündige Einzel- und eine bis zu zweistündige Gruppenprüfung bestehend aus bis zu vier Prüfungskandidaten, die vor einer staatlichen Prüfungskommission (bestehend aus vier Prüfern) am Institut abgelegt wird. Sie findet in der Regel vier bis acht Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt und bezieht sich inhaltlich auf das Vertiefungsgebiet. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der therapeutischen Praxis.
Nachdem alle Ausbildungsbausteine ordnungsgemäß absolviert und sowohl die schriftliche als auch mündliche Prüfung bestanden wurden, kann beim Regierungspräsidium Baden-Württemberg als zuständige Landesbehörde die Approbation als „Psychologischer Psychotherapeut" bzw. „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" beantragt werden.
Die Approbation und der von uns bescheinigte Fachkundenachweis (Fachkunde Verhaltenstherapie bzw. Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen) wiederum sind Voraussetzungen für die sozialrechtliche Anerkennung (Niederlassung als Psychotherapeut).
Auf der Internetpräsenz des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg (http://www.rp.baden-wuerttemberg.de) finden Sie umfangreiche und aktuelle Informationen zur Ausbildung, zu den Zugangsvoraussetzungen, zur staatlichen Prüfung und zur Approbation.